Überführen von Systemarchitekturmodellen in die datenschutzrechtliche Domäne durch Anwenden der DSGVO: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SDQ-Institutsseminar
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|kurzfassung=Um die im digitalen Raum allgegenwärtigen, personenbezogenen Daten vor Missbrauch zu schützen hat die EU eine Datenschutzgrundverordnung eingeführt. An diese müssen sich sämtliche Unternehmen halten, die mit personenbezogenen Daten im digitalen Raum hantieren. Die Implementierung dieser in Softwaresystemen stellt sich aber durch die Involvierung der juristischen Domäne als aufwändig dar. In dieser Bachelorarbeit wurde daher eine Transformation aus Palladio in ein GDPR-Modell entwickelt, um die Kommunikation der verschiedenen Fachbereiche zu erleichtern.
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Aktuelle Version vom 28. November 2023, 01:21 Uhr

Vortragende(r) Martina Huber
Vortragstyp Bachelorarbeit
Betreuer(in) Nicolas Boltz
Termin Fr 8. Dezember 2023
Vortragsmodus in Präsenz
Kurzfassung Um die im digitalen Raum allgegenwärtigen, personenbezogenen Daten vor Missbrauch zu schützen hat die EU eine Datenschutzgrundverordnung eingeführt. An diese müssen sich sämtliche Unternehmen halten, die mit personenbezogenen Daten im digitalen Raum hantieren. Die Implementierung dieser in Softwaresystemen stellt sich aber durch die Involvierung der juristischen Domäne als aufwändig dar. In dieser Bachelorarbeit wurde daher eine Transformation aus Palladio in ein GDPR-Modell entwickelt, um die Kommunikation der verschiedenen Fachbereiche zu erleichtern.